

Foto: Privatbesitz Familie Sylten; Gedenkplakette für Werner Sylten. Originalfoto Felix O, Creative Commons Attribution-Share Alike 2.0 Generic licence
Werner Sylten- Gerechte unter den Völkern aus dem KZ Dachau
Von Klemens Hogen-Ostlender
Der Staat Israel hat 1953 den Ehrentitel „Gerechter unter den Völkern“ für Menschen geschaffen, die unter Einsatz ihres Lebens Juden vor der Verfolgung durch Nationalsozialisten gerettet haben. Die Jerusalemer Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem hat auch ehemalige Häftlinge aus dem Konzentrationslager Dachau auf diese Weise ausgezeichnet – nicht nur Männer aus dem Priesterblock, sondern auch Gefangene beiderlei Geschlechts aus der großen Zahl der Laien, die im KZ eingekerkert waren. Geehrte bekommen eine Plakette mit einem hebräischen Zitat. Es lautet in der Übersetzung „Wer immer ein Menschenleben rettet, hat damit gleichsam eine ganze Welt gerettet.“ Gerechte unter den Völkern erhalten in Anerkennung für ihre Taten außerdem die israelische Ehrenbürgerschaft und wenn sie verstorben sind, auch die Staatsangehörigkeit im Gedenken. Bis zum Jahr 2025 haben 28.486 Menschen aus 51 Ländern diese Ehrung erhalten, darunter 659 Deutsche und 115 Österreicher. Dies ist die Geschichte von Werner Sylten.
Juden unter Einsatz des Lebens gerettet
Schon die Art seiner Einstufung lässt erkennen, in welch zerrissenen Zeiten Werner Sylten lebte. Meist wird er heute als „evangelischer Theologe jüdischer Abstammung“ bezeichnet. Die Nationalsozialisten verfolgten ihn als „Halbjuden“, kerkerten ihn im KZ Dachau ein und ermordeten ihn schließlich in der Gaskammer der Tötungsanstalt Schloss Hartheim. Die israelische Holocaust-Gedenkstätte Yad Vashem hat ihn hingegen als Gerechten unter den Völkern geehrt, weil er Juden unter Einsatz des eigenen Lebens vor Ermordung durch die Nationalsozialisten gerettet hat, ohne selbst Jude zu sein. Nach dem mosaischen Gesetz wird der Glaube nämlich nur über die Mutter weitergegeben. Werner Sylten wurde am 9. August 1893 als erstes von fünf Kindern seiner Eltern im schweizerischen Hergiswyl geboren. Sein Vater, ursprünglich Dr. Alfred Silberstein, entstammte einer jüdischen Familie aus Königsberg, trat aber vor der Hochzeit mit der aus dem Elsass stammenden Protestantin Emma Bertrand zu deren Glauben über und änderte seinen Namen in Sylten. Mehrmals zog die Familie aus beruflichen Gründen um. Werner verbrachte seine Schulzeit zunächst in Berlin, dann in Niederschlesien und schließlich auf dem Gymnasium in Lohr am Main. Dort legte er auch sein Abitur ab. Es war wohl der Einfluss des Religionslehrers, der den jungen Mann dazu brachte, nach dem Abitur ein Studium der evangelischen Theologie in Marburg aufzunehmen. Nach dem ersten Semester kämpfte er als Freiwilliger im Ersten Weltkrieg und setzte danach das Studium fort.
Kritik an „Deutschen Christen“
Wegen seines Interesses an sozialen Fragen studierte er nach dem Ersten Theologischen Examen ein Semester Volkswirtschaft und Sozialpädagogik und war in Berliner Arbeitervierteln praktisch tätig. Sein Vikariat absolvierte er in der hannoverschen Landeskirche mit dem Schwerpunkt auf Jugendarbeit. Nach dem Zweiten Theologischen Examen war die Tätigkeit als Hilfsgeistlicher am Frauenseminar in Himmelsthür bei Hildesheim seine erste Einsatzstelle. Anschließend wurde er Pfarrer und Leiter am Thüringer Frauenasyl in Bad Köstritz, einer Fürsorgeeinrichtung für Mädchen. Er heiratete 1925 die Lehrerin und Erzieherin Hildegard Witting. Als 1929 weltweit wirtschaftlich schwierige Zeiten anbrachen, unterstützte Werner Sylten Arbeitslose und Bedürftige ohne Ansehen von deren religiöser und politischer Orientierung. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten machte er kein Hehl aus seiner Kritik an deren Ideologie und geriet deshalb schnell in Konflikt mit der „deutschchristlichen“ Thüringer Kirchenleitung. Die „Deutschen Christen“ waren am Führerprinzip orientiert und führte neben dem Kreuz auch das Hakenkreuz in ihrem Erkennungszeichen. Sylten schloss sich deshalb dem Pfarrernotbund und der Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft Thüringen an.
Gehorsam aufgekündigt
Nach einem Verhör durch die Thüringer Kirchenleitung kündigte er ihr wie die ganze Bekenntnisgemeinschaft den Gehorsam in geistlichen Dingen auf. Noch verdächtiger wurde er den „Deutschen Christen“ durch seine Nähe zu der Vereinigung Religiösen Sozialisten. Überdies war seine Leitung des Thüringer Mädchenheims, wie die Einrichtung nun auf seine Anregung hin hieß, nicht nur der Kirche, sondern auch den neuen Herren in Deutschland ein Dorn im Auge. Zu sehr unterschieden sich Syltens Erziehungskonzept von den Vorstellungen der NSDSAP. Immer stärkere offen zutage tretende Gegensätze machten Hildegard Sylten 1935 schwer zu schaffen. Aber auch Werner Sylten spürte eine unheimliche Bedrohung. Niemand kannte die jüdische Abstammung seines Vaters.
Bedrohung wegen Zeitungsartikel
Ein Artikel in der Hauszeitschrift des Mädchenheims im September 1935 löste die Katastrophe für Werner Sylten aus. Der Text war in einer anderen evangelischen Kirchenzeitschrift unbeanstandet von der NS-Zensurbehörde Reichspressekammer erschienen. Sylten hatte ihn auch gar nicht geschrieben. Die Parteizeitung Völkischer Beobachter stieß sich jedoch vor allem an diesem Satz: „Der Gott, von dem wir dort [im Alten Testament] lesen, Jahwe, der Gott des Volkes Israel – das ist eben der wahre Gott, der sich diesem Volk kundtut, um durch das Zeugnis dieses Volkes den anderen Völkern und Rassen bekannt zu werden“. Das Kampfblatt der NSDAP bezeichnete dies als Bekenntnis zum Talmud, das ausgerechnet im Monat des „Parteitages der Freiheit“ deutschen Mädchen zugemutet worden sei. Der Reichsparteitag hatte mit den Nürnberger Rassegesetzen jegliche Gemeinschaft zwischen Deutschen und Juden verboten. Juden waren danach gar keine Deutschen mehr. Deshalb waren fanatischen National-Sozialisten christliche Nächstenliebe und der „Judengott Jahwe“ das sprichwörtliche rote Tuch. Der Völkische Beobachter kritisierte den Leiter des Mädchenheims unter Nennung seines Namens auch persönlich. Die Thüringer Kirchenleitung kuschte vor der Macht der NSDAP. Anstatt sich schützend vor Werner Sylten zu stellen, machte sie gemeinsame Sache mit dem einflussreichen „Landesführer“ der Inneren Mission, Gerhard Phieler, und dem Thüringer Innenministerium, um Sylten durch Intrigen loszuwerden.
Das Ziel: weg aus Thüringen
Werner Sylten verstärkte nun seine Bemühungen um eine Pfarrstelle außerhalb Thüringens. Möglichkeiten waren die Landeskirchen von Hannover, Bayern und Württemberg, die zur Bekennenden Kirche gehörten. Die Lutherische Bekenntnisgemeinschaft in Thüringen unterstützte ihn, legte aber auch die bisher unbekannte Abstammung von Syltens Vater offen. Damit trat die Einstufung des Sohnes als „Halbjude“ in Kraft. Die drei Kirchen sahen sich wegen der Nürnberger Gesetze deshalb nicht mehr in der Lage, den stellungslosen Theologen zu übernehmen. In München scheiterten die Bemühungen beispielsweise an der nötigen Zustimmung der Staatsregierung für die Einstellung „außerbayerischer“ Seelsorger.
Von der Kirchenleitung denunziert
Trotz Unterstützung durch den Evangelischen Reichserziehungsverband wurde Werner Sylten als Leiter des Mädchenheims entlassen und bekam auch keine andere Stelle in Thüringen mehr. Die regimehörige Kirchenleitung vereitelte das, weil seine Abstimmung auch ihr bekannt geworden war. Auch eine Solidaritätsaktion von Mitarbeiterinnen des Mädchenheims verhinderte das nicht. Sylten musste nicht nur Bad Köstritz verlassen, sondern sich auch von seinen beiden Söhnen trennen. Der Kirchenleitung war aber auch das noch nicht genug. Sie denunzierte ihn beim Wehrbezirkskommando in Gotha 1938 als „Nichtarier“. Nachdem es der Lutherischen Bekenntnisgemeinschaft in Thüringen nicht gelungen war, Werner Sylten eine reguläre Pfarrstelle zu verschaffen, machte sie ihn 1936 zum Chef ihres illegalen Büros in Gotha. Sylten arbeitete dort mit Helmut Gollwitzer zusammen, bis der 1937 von der Gestapo Redeverbot bekam und Thüringen verlassen musste. 1938 schloss die Gestapo das Büro, und auch Werner Sylten wurde ausgewiesen. Seinem Plan, die frühere Mitarbeiterin Brunhilde Lehder aus dem Mädchenheim zu heiraten, wurde die nach Nürnberger Gesetzen nötige Ausnahmegenehmigung verweigert.
Arbeit im Büro Grüber
Ab Ende 1938 arbeitete Werner Sylten beim Büro Pfarrer Grübers in Berlin, einer evangelischen Hilfsstelle für zum Christentum konvertierte Juden. Als Heinrich Grüber sich wieder mehr seiner Pfarrei widmete, leitete Sylten das Büro faktisch. Wie er waren die meisten anderen Mitarbeiter selbst von den Nürnberger Gesetzen betroffen und verzichteten auf die eigene Rettung, um andere in Sicherheit zu bringen. Auch Sylten schlug ein Visum aus, das ihm die Ausreise nach England ermöglicht hätte. Im März 1940 mietete er ein Haus und wohnte dort mit seinen Söhnen sowie Brunhilde Lehder. Ende 1940 wurde Heinrich Grüber verhaftet. Die Gestapo beauftragte Sylten mit der Abwicklung des Büros, bis er wegen angeblicher Mitarbeit an einem anonymen Flugblatt über das Elend christlicher ehemaliger Juden ebenfalls verhaftet wurde.
Nach Polizeihaft in Dachau
Nach drei Monaten in Berliner Polizeihaft kam er am 30. Mai 1941 in den Priesterblock im Konzentrationslager Dachau. Das war ohne Urteil oder irgendeine Ermittlung möglich. Der von den Nationalsozialisten für solche Fälle erfundene „Schutzhaftbefehl“ reichte völlig aus. Vier Monate später wurde Heinrich Grüber ebenfalls nach Dachau eingewiesen. Werner Sylten kam in ein Arbeitskommando auf der berüchtigten „Plantage“. Dort mussten die Häftlinge bei Wind und Wetter Moorland urbar machen. Die SS wollte mit der Plantage unter anderem die Unabhängigkeit Deutschlands von Importen durch Projekte wie die Züchtung „deutschen Pfeffers“ erreichen. Bis fast zuletzt schickte Werner Sylten seiner Familie daheim Briefe. Sie wurden stark zensiert. Bemerkungen über die Zustände im KZ waren verboten. Mehr als 15 Zeilen pro Seite eines Briefbogens waren ebenfalls untersagt wie auch Paketempfang, weil die Häftlinge angeblich “im Lager alles kaufen“ konnten. Angehörigen wurde per Aufdruck mitgeteilt, dass Entlassungsgesuche zwecklos seien und Besuche grundsätzlich nicht gestattet würden.
Für Angehörige
List man heute Werner Syltens Brief, wird deutlich, dass er sich bemühte, statt Klagen über das eigene Schicksal den Lieben daheim Trost zu spenden und ihren Glauben zu stärken. Das letzte Lebenszeichen ist datiert vom 2. August 1942. Mit einem starken Sonnenbrand wurde er kurz darauf in die primitive Krankenstation des Konzentrationslagers eingewiesen. Das bedeutete indirekt sein Todesurteil. Er geriet in die Maschinerie der „Aktion 14f13“. Dabei wurden „nicht mehr arbeitsfähige“ KZ-Insassen ermordet. Werner Sylten kam mit einem der gefürchteten Dachauer Invalidentransporte in die Tötungsanstalt Schloss Hartheim bei Linz in Österreich. Seine Familie erhielt schriftlich die Mitteilung, er sei am 26. August 1942 an den Folgen einer Hirnhautentzündung gestorben. Ob die heimgeschickte Urne, die im November 1942 in Köpenick beigesetzt wurde, wirklich seine Asche enthielt, ist unbekannt und kann bezweifelt werden. Nach seinem Tod wurde das Sorgerecht für die beiden Söhne durch Vermittlung von Freunden einem Mitglied des Köpenicker Gemeindekirchenrats übertragen. Der Betreffende überließ die Betreuung der Kinder umgehend Brunhilde Lehder. Ihre verweigerte Ehe mit Werner Sylten wurde nach dem Krieg legitimiert, und sie erhielt von der Thüringer Kirchenleitung Witwenrente. In Köstritz und Berlin wurden Straßen nach Sylten benannt, in Eisenach und Köpenick Einrichtungen der evangelischen Kirche. In Bad Köstritz, Köpenick und Gotha erinnern Stolpersteine des Künstlers Gunter Demnig an ihn.
Weitere bisher veröffentlichte Biografien von Gerechten unter den Völkern, die Häftlinge im KZ Dachau waren: Link
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